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Gericht verbietet Tagesschau-App in der Form vom 15. Juni 2011


Das Landgericht Köln hat in seinem heutigen Urteil die Tagesschau-App in der Form vom 15. Juni 2011 verboten. Das berichten verschiedene Online-Medien und die dpa. Die mobile Anwendung verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, heißt es in der Begründung der Richter. Sie sei ein nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot.

Damit entspricht das Gericht dem Unterlassungsanspruch der Verlegerverbände, die gegen die App gegklagt hatten. Allerdings bezieht sich das Verbot nur auf die Tagesschau-App vom 15. Juni. Ein generelles Verbot sei nicht möglich, da die Anwendung den Drei-Stufen-Tests durchlaufen hat, den der Staatsvertrag vorsieht.

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Margit Mair 27.09.2012