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Gebührenpflicht für internetfähige Computer bleibt

Für Computer mit Internetzugang müssen Nutzer weiterhin Rundfunkgebühren bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Oktober 2010 bestätigt. Ein Rechtsanwalt, der mit seinem PC das Internet nutzt, aber keine Rundfunksendungen empfängt, hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Begründung der Richter lautet: Mit einem PC mit Internetanschluss können grundsätzlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen empfangen werden. Die Rundfunkgebührenpflicht sei weder unverhältnismäßig noch unangemessen, so das Urteil. Sie sei ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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Margit Mair 02.10.2012