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ARD legt Berufung gegen Urteil zur 'Tagesschau'-App ein


Die ARD hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom September eingelegt. Die Richter hatten damals die weitere Verbreitung der 'Tagesschau'-App vom 15. Juni 2011 untersagt, da diese nicht sendungsbezogen und presseähnlich sei. Das Urteil bezog sich aber lediglich auf die Ausgabe vom 15. Juni 2011, da ein Zivilgericht immer nur im Einzelfall entscheiden und keine medienpolitische Aussage treffen könne, so der Vorsitzende Richter. Ein generelles Verbot beinhaltet der Richterspruch also nicht.

Dennoch zeigt sich die ARD weiterhin gesprächsbereit und strebt eine außergerichtliche Lösung mit den Klägern an. Ein konkreter Termin im November stehe auch schon fest.

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Margit Mair 26.10.2012