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Internetpranger der 'Bild' ist rechtlich unzulässig


Die 'Bild' hat in ihrer heutigen Ausgabe auf einer Doppelseite Screenshots von Facebook-Hasskommentaren veröffentlicht. Dabei wurden auch die Fotos sowie Klarnamen der Nutzer, die gegen Flüchtlinge hetzen, abgedruckt. Gleichzeitig fordert das Blatt die Staatsanwaltschaft auf, rechtliche Schritte gegen die pöbelnden User einzuleiten. Diese Art der Veröffentlichung verletzt allerdings das Persönlichkeitsrecht, das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgehalten ist, wie Medienanwalt Christian Solmecke erklärt.

"Insbesondere Personen, die zwar moralisch verwerfliche Kommentare von sich geben, jedoch die Grenze der Strafbarkeit noch nicht erreichen, werden besonders stark in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt", so Solmecke. "Unabhängig davon welche Straftat möglicherweise durch einen Bürger begangen wurde, gilt immer noch die Unschuldsvermutung."

Die Namen sowie Bilder müssten eigentlich unkenntlich gemacht werden. Unbedenklich wäre die Berichterstattung also, "wenn die 'Bild' die Kommentare lediglich mit dem Vornamen der Betroffenen veröffentlichen würde und aufzeigen würde, wie heftig zum Teil die Kommentare in den sozialen Netzwerken sind. Auf diese Weise würde die gleiche Aufmerksamkeit erzielt werden, jedoch ohne die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen durch eine Vorverurteilung zu verletzen", erläutert Solmecke.

Über die rechtlichen Konsequenzen für die Axel Springer-Boulevardzeitung ist noch nichts bekannt.