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Hörfunk auf Sylt: MA HSH weist Widerspruch von Nora Nordostsee Radio zurück

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) hat im Streit um den lokalen Hörfunk auf Sylt den Widerspruch der Nora Nordostsee Radio GmbH & Co. KG als unbegründet zurückgewiesen. Der Widerspruch richtete sich gegen die MA HSH-Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung eines lokalen Hörfunkprogramms an die Sylt Funk-Mediengesellschaft mbh.

Die Nora NordOstsee Radio GmbH & Co. KG vertritt dabei die Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage der Zuweisungsentscheidung (§ 28a Abs. 3 Satz 1 MStV HSH) verfassungswidrig sei. Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der angeführten Verfassungswidrigkeit der Rechtsvorschrift, wies der Medienrat der MA HSH den Widerspruch als unbegründet zurück.