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BGH-Urteil gegen Ärztebewertungsportal Jameda

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das hat laut Sueddeutsche.de der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In den Vorinstanzen war die Ärztin noch unterlegen. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung könnte auch Folgen für andere Bewertungsportale haben. Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Das Portal muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend verändern.