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'Bild' darf Livestreams zunächst ohne Lizenz im Netz verbreiten

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Axel Springers 'Bild' darf vorläufig auch ohne Rundfunklizenz Livestreams im Internet verbreiten. Es sei fraglich, ob die Video-Angebote der Redaktion als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen seien, befand das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung. Laut Deutschlandfunk gab das Gericht einem Eilantrag der Axel Springer SE statt, der sich gegen einen entsprechenden Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) richtete. Eine dauerhafte Entscheidung fällt in der Hauptverhandlung.

In dem Fall geht es um die Video-Angebote 'Bild live', 'Die richtigen Fragen' und 'Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer'. Die Medienanstalt hatte die Streams zuvor als "zulassungspflichtigen Rundfunk" eingestuft und das Berliner Medienhaus aufgefordert, einen Zulassungsantrag zu stellen. Zudem untersagte sie die Verbreitung der Streams, sofern Springer dafür keine Lizenz beantragt.

Die MABB will noch Beschwerde gegen den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes erheben.



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(vs) 23.10.2018


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