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BGH: Amtsblätter dürfen nicht mit Presse-Angeboten konkurrieren

Die Südwest Presse aus Ulm hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil erstritten, das grundsätzliche Bedeutung für Deutschlands Presse-Landschaft hat. Der 1. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine Kommune nicht berechtigt ist, ein kommunales Amtsblatt kostenlos im gesamten Stadtgebiet verteilen zu lassen, wenn dieses "presseähnlich" aufgemacht ist und redaktionelle Beiträge enthält, die das Gebot der "Staatsferne der Presse" verletzen.

Im vorliegenden Fall ging es um das 'Crailsheimer Stadtblatt', das nicht nur ein presseähnliches Layout aufweist, sondern in einer Vielzahl von Artikeln den "gemeindlichen Zuständigkeitsbereich" überschreitet.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen mit sich bringen, denn nicht nur bei Kommunen gibt es Amtsblätter, die in Eigen-Regie publiziert werden, auch die Handelskammern müssen überlegen, ob sie mit ihren Kammer-Mitteilungen möglicherweise ebenfalls betroffen sind.

Eine Lösung könnte darin bestehen, den Auftrag an einen Verlag zu vergeben, der dann presserechtlich einwandfrei agieren kann.