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ARD und ZDF begrüßen Urteil zum Rundfunkbeitrag


Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zeigen sich zufrieden mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut erklärte dazu am Donnerstag, 5.8.2021: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."

Auch der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Tom Buhrow freut sich über das Urteil der Verfassungsrichter. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow. Er danke dem Gericht für die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.

Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat. Zudem hat das Gericht entschieden, dass die von den anderen Ländern bereits beschlossene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung gilt.

Das Gericht bestätigte in seinem Beschluss, dass eine Abweichung von der Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nur aus spezifischen Gründen zulässig ist, die außerhalb des festgestellten Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten liegen müssen. Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet und von der Verantwortungsgemeinschaft der Länder gemeinsam getragen werden. Das ZDF wird nun gemeinsam mit der ARD, dem Deutschlandradio und dem Beitragsservice die Umsetzung des Beschlusses vorbereiten.

Dr. Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien (SPD), sagt dazu: "Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für all diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Spielball politischer Interessen gemacht haben. Das Gericht stellt in aller Deutlichkeit klar, dass wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Das freut mich sehr und stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig. Das Gericht macht damit die grundlegende Bedeutung dieser Säule des Rundfunksystems für die breite Bereitstellung unabhängiger und vielfältiger Informationen, Meinungen und Positionen deutlich. Dieser auch angesichts der zunehmenden Verbreitung von Fehlinformationen und manipulierenden Äußerungen ungemein wichtige Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig nur durch eine bedarfsgerechte und regelmäßig an die Bedürfnisse der Rundfunkanstalten angepasste Finanzierung gerecht werden."