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Milliardenbuße gegen Google bestätigt, aber leicht reduziert

Das Gericht der Europäischen Union hat die verhängte Rekordstrafe der EU-Kommission gegen den US-Suchmaschinen-Konzern Google im Wesentlichen bestätigt, aber in der Summe etwas reduziert. Google soll demnach 4,125 Milliarden Euro zahlen - wegen illegaler Praktiken bei Android-Handys. Die EU-Kommission hatte ursprünglich 4,34 Milliarden Euro verlangt.

Das Urteil betrifft eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018, gegen die sich Google juristisch gewehrt hatte. Der Vorwurf lautete, der amerikanische Konzern habe den Herstellern von Android-Smartphones gesetzeswidrige Vorgaben gemacht, um die dominante Position seiner eigenen Suchmaschine zu festigen. Daran hielt das Gericht - mit einigen Einschränkungen - fest.

Die deutschen Verlegerverbände BDZV und MVFP begrüßen die heutige Entscheidung. "Die Gerichtsentscheidung hat historische Dimensionen. Nach dem Google-Shopping-Urteil von November 2011 stützt das Gericht der EU bereits zum zweiten Mal eine grundlegende Entscheidung von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gegen den Torwächter Google. Das Urteil bestätigt, dass die Kommissionsentscheidung die erheblichen Schäden, die von Googles Verhaltensweisen für den Wettbewerb ausgingen, einwandfrei nachgewiesen hat", erklärten BDZV und MVFP. Die Wettbewerbsbedenken seien jedoch noch nicht vorbei. "Wie auch im Fall Google Shopping bestehen erhebliche Bedenken, ob Google die von der Kommission vorgegebenen Abhilfemaßnahmen tatsächlich effektiv umgesetzt hat."

Die Kommissionsentscheidung und das Urteil seien von erheblicher Bedeutung für Presseverleger, so die Verbände. Google blockiere bis heute wesentliche Distributionswege der Presse, die ihre digitalen Inhalte unter anderem über Apps und allgemeine Suchmaschinen vermarkten. Sie seien darauf angewiesen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen über ihre Endgeräte Zugriff auf Presseinhalte zu diskriminierungsfreien und fairen Bedingungen erhalten.