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SWR geht im Streit um Newszone-App in Berufung

SWR-Intendant Kai Gniffke: "Die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen."
SWR-Intendant Kai Gniffke: "Die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen."

Im Rechtsstreit um seine Jugend-App Newszone wird der Südwestrundfunk SWR, Hauptsitz in Stuttgart, gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.10.2022 Berufung einlegen. Der Sender will so so erreichen, dass die App wieder angeboten werden darf.

Das Gericht hatte die Newszone-App in der bisherigen Form verboten. Es sieht sie als "gesondertes Telemedienangebot", für das die Genehmigung fehle. Zum maßgeblichen Zeitpunkt (14.4.2022) sei das Erscheinungsbild der App zudem "presseähnlich" gewesen.

Zum Schritt in die Berufung sagt SWR-Intendant Kai Gniffke: "Dies tun wir nicht leichtfertig, aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z. Mit einer Nachrichten-App als Teil von DasDing.de treffen wir genau die Bedürfnisse dieser ohnehin schwer zu erreichenden Zielgruppe."

Die Newszone-Inhalte sind indes unverändert über die Website DasDing.de und auch auf Drittplattformen verfügbar. Lediglich die Ausspielung über die App stellt der SWR bis auf weiteres ein. "Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist. So wird ausgerechnet für junge Menschen eine Lücke im Zugang zum Nachrichtenbereich gerissen, was für niemanden von Interesse sein kann", so Gniffke. Der Download der App in den App-Stores ist bis auf weiteres nicht mehr möglich und die bereits veröffentlichten Inhalte werden dort entfernt.