ANZEIGE

Das Landgericht München hat den Verkauf der 'Ärzte-Siegel' von 'Focus Gesundheit' untersagt - Foto: Focus

Das Landgericht München hat den Verkauf der 'Ärzte-Siegel' von 'Focus Gesundheit' untersagt - Foto: Focus

Siegelgeschäft

Gericht beanstandet 'Focus'-Ärzte-Siegel als "irreführend"

Der Verkauf von Siegeln ist für einige Verlage in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Zusatzgeschäft herangewachsen. Doch nun hat das Landgericht München einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Burda Verlag hinsichtlich der Vergabe sogenannter "Ärzte-Siegel" stattgegeben.

Diese Siegel werden einmal pro Jahr im Rahmen der 'Ärzteliste' im Magazin 'Focus Gesundheit' verliehen. Bezahlen Ärzt:innen eine Lizenzgebühr von 2.000 Euro, erhalten sie Siegel als "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung". Nach Ansicht der 4. Kammer für Handelssachen verstößt der Verlag hierbei "gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot". Als Grund führt die Kammer ans, dass die Gestaltung der Siegel Ähnlichkeiten mit dem Prüfsiegel der Stiftung Warentest aufweise und damit den Eindruck erwecke, dass die betreffenden Ärzte "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen."

Der Verbraucher erwarte darüber hinaus, dass "ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt oder eine Dienstleistung von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehener Eigenschaften aufweisen." Stattdessen würden Kriterien herangezogen, die auf ausschließlich subjektiven Elementen beruhen würden, wie etwa die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit.

Die Lizensierung der Siegel könne dem Gericht zufolge dabei auch nicht mit der Pressefreiheit oder der Refinanzierung der redaktionellen Inhalte gerechtfertigt werden. Medien seien "zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt." Stattdessen beschreibt das Gericht diese Praxis als "unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge", was sich daran zeige, dass die Ärztelisten auch schon vor der Einführung der kostenpflichtigen Siegel veröffentlicht wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Burda-Verlag hat bereits Berufung eingelegt. Wie das Medienhaus der DPA mitteilte, würden die Listen "auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt. Im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus" würden verschiedene relevante Kriterien berücksichtigt.