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Ad Tech

Werbe- und Medienverbände begrüßen Vorstoß der EU

Die Europäische Kommission hat Google am 14.6.2023 mehrere Beschwerdepunkte wegen eines möglichen Missbrauchs von Marktmacht im Bereich der Online-Werbetechnologie übermittelt. Die Überprüfung etwaiger Begünstigungspraktiken beim programmatischen Verkauf von Online-Werbung läuft bereits seit Juni 2021. Mit den nun als missbräuchlich eingestuften Verhaltensweisen verschafft Google nach Ansicht der Kommission seiner eigenen Werbebörse AdX (heute Teil von Google Ad Manager) seit mindestens 2014 vorsätzlich und unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile und verdrängt so Konkurrenten auf den betroffenen Märkten. 

Nach der Auffassung der EU-Kommission lassen sich die damit verbundenen Interessenskonflikte zwischen Google und den anderen Marktteilnehmern im Bereich Ad Tech nur mit strukturellen Maßnahmen ausräumen. Daher hat die Kommission eine Entflechtung verschiedener Google-Dienste als Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Ein breites Bündnis aus Spitzenverbänden der deutschen Medien-, Internet- und Werbewirtschaft begrüßt diese Entscheidung.

Prof. Dr. Thomas Höppner, Partner der auf Medien- und Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Hausfeld, die die Verbände in diesem Verfahren vertritt, sagt zu der Abmahnung: „Online-Werbung ist das Lebenselixier des Internets. Durch die abgemahnten Verhaltensweisen hat Google seine zentrale Rolle auf allen Ebenen der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht. Der Digitalgigant hat Herausgeber von Webseiten (Publisher) sowie Werbungtreibende (Advertiser) massiv geschädigt, insbesondere durch überhöhte Gebühren und Erschwerung von Innovation auf dem Markt. Googles Marktmissbrauch geht letztlich zu Lasten der Medienvielfalt und der Verbraucher. Der Vorschlag, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens aufzuspalten, ist weitreichend und in dieser Form erstmalig. Die vergangenen Verfahren gegen Google haben aber gezeigt, dass Verhaltensauflagen nicht ausreichen, um die Wettbewerbsverzerrungen zu beenden.“

Das Interessenbündnis fordert darüber hinaus die EU-Kommission auf, u. a. auch Googles Pläne, im Chrome-Browser sog. Drittanbieter-Cookies nicht mehr zu unterstützen sowie Beschränkungen im Zusammenhang mit Werbung auf YouTube weiter zu untersuchen. „Wenn wegen der Zustände im Online-Werbesektor nach Meinung der Kommission strukturelle Maßnahmen geboten sind, gebieten es wettbewerbsrechtliche Grundsätze umso mehr, die Anliegen im Bereich anderer eng verzahnter Google-Dienste weiterzuführen“, so die Forderung der Verbände. „Die Pläne des Konzerns für Chrome und Android sind erst recht inakzeptabel. Alle maßgeblichen Prozesse, Werkzeuge und Datenstrukturen werden in die Hände eines einzigen Unternehmens gelegt. So richtig der Schritt der Kommission ist: Der Umsetzung der weitreichenderen Pläne von Google darf nicht zugeschaut werden, um dann, erst Jahre später, einzuschreiten. Die Kommission hat, wie gestern demonstriert, das erforderliche Rüstzeug zur Hand.“

Das Bündnis, das für ein strikteres Vorgehen gegen Googles marktbeherrschende Stellung eintritt, umfasst unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen:

• BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,

• Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,

• Markenverband e.V.,

• MVFP Medienverband der freien Presse e. V.,

• OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,

• VAUNET – Verband Privater Medien e. V., sowie

• Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V..

Die genannten Verbände treten ebenfalls als Beschwerdeführer in einem Verfahren vor dem Bundeskartellamt gegen Apples „App Tracking Transparency (ATT) Framework“ auf, in dem es ebenfalls um eine mögliche Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Online-Werbung und um den Vorwurf der Selbstbegünstigung geht.

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Margit Mair 16.06.2023