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Wettbewerbsgefährdung

Bundeskartellamt geht gegen Googles Automotive Services vor


Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Googles Praktiken im Zusammenhang mit dessen Automotive Services an Alphabet Inc., Mountain View, USA, und Google Germany GmbH, Hamburg, übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand beabsichtigen die Bonner Kartellwächter verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen des Digitalkonzerns zu untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, stellt dazu fest: „Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizensierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar. Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben.“ 

Seine Automotive Services bietet Google Fahrzeugherstellern zur Lizensierung an. Dazu gehören der Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und der Sprachassistent Google Assistant. Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Variante von Android, das Android Automotive Operating System (AAOS) verwendet.

Die drei Dienste unterstützen Fahrer:innen bei der Navigation, gewähren Zugang zu Medieninhalten, erlauben die Nutzung von Sprachtelefonie- und Messengerdiensten und ermöglichten die sprachgestützte Steuerung von Fahrzeugfunktionen. Google bietet Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Bündel an und macht weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainmentsystem, damit diese bevorzugt genutzt werden. 

Parallel zieht das Bundeskartellamt eine Aufhebung der Einschränkungen von Google in Betracht, Kartendienste der Google Maps Plattform mit Kartendiensten Dritter zu kombinieren. Die Einschränkungen könnten den Wettbewerb bei Anwendungen im Bereich von Kartendiensten behindern und sich auch negativ auf den Wettbewerb bei Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen auswirken. Das Bundeskartellamt hat die Verfahrensbeteiligten dazu angehört und wertet derzeit die Stellungnahmen aus.

Das Bundeskartellamt kooperiert im Verfahren eng mit der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist derzeit mit der Umsetzung des Anfang Mai des Jahres in Kraft getretenen Digital Markets Act (DMA) befasst, mit dem große Online-Plattformen einer besonderen Aufsicht unterworfen werden.

Anfang des Jahres hatte das Bundeskartellamt gegenüber Google bzw. seine Mutter Alphabet Inc. bereits eine Abmahnung hinsichtlich seines Vorgehens bei der Datenverarbeitung ausgesprochen.

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Margit Mair 21.06.2023