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Europäisches Markenamt gibt FIFA Recht

Europäische Markenamt bestätigt die Rechte der FIFA an ihren Marken und Warenzeichen der Fußball-WM 2006 Europäische Markenamt bestätigt die Rechte der FIFA an ihren Marken und Warenzeichen der Fußball-WM 2006
Der Fußball-Weltverband FIFA vermeldet heute, dass das Europäische Markenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) die FIFA-Rechte an ihren Marken und Warenzeichen der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bestätigt hat. Der Süßwaren-Hersteller Ferrero hatte beim HABM die Löschung der FIFA-Marken wegen fehlender Unterscheidungskraft beantragt. Nun hat das HABM entschieden, dass einzig die Partner der FIFA die FIFA-Eventmarken 'WM 2006', 'Fussball WM 2006', 'WM Deutschland', 'Deutschland 2006' und 'WM Deutschland 2006' für gewerbliche Zwecke verwenden dürfen. Dieser Schutz gelte für ganz Europa.

Die Entscheidung des HABM folgt kurz auf zwei deutsche Gerichtsurteile zum Schutz der FIFA-Rechte. Im ersten Urteil vom 25. Oktober 2005 hatte das Hamburger Landgericht die Löschung von elf Markenanmeldungen durch die Firma Ferrero, die die Elemente '2006' oder '2010' enthielten, entschieden. In einer zweiten Entscheidung vom 3. November 2005 hatte ebenfalls das Hamburger Landgericht die kommerzielle Nutzung des Internet-Domainnamens www.wm2006.com durch einen Anbieter von Sportwetten untersagt.

Gestützt wird die Entscheidung des HABM durch ein Urteil des Deutschen Bundespatentgerichts, das vor einigen Monaten die Eintragung einer Reihe von ähnlichen FIFA-Marken in Deutschland bestätigte. Während jenes Urteil jedoch den Schutz nicht für alle Kategorien von Waren und Dienstleistungen galt, hat das Europäische Markenamt nun den Markenschutz auf alle von der FIFA eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestätigt. Dies bedeutet, dass die FIFA diese Markenrechte ungeachtet von anhängigen Einzelklagen in Deutschland nun in allen EU-Ländern der Europäischen Union, inklusive Deutschland, durchsetzen kann.

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Redaktion 11.04.2005