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Danone zwingt Carat zur Offenlegung der agentur-bezogenen Rabatte


Der internationale Nahrungsmittel-Konzern Danone mit Stammsitz in Paris lässt im Streit mit seiner früheren Media-Agentur Carat weiterhin die Muskeln spielen. Das Oberlandesgericht München hat heute entschieden, dass Carat alle von den Medien-Vermarktern erhaltenen Agentur-Rabatte für die Jahre 2003 bis 2005 offen legen muss.

Damit ist das Urteil der 1. Instanz im Wesentlichen bestätigt worden, teilt Danone in seiner heutigen Presse-Information mit. Eine Revision gegen das OLG-Urteil wurde ausdrücklich nicht zugelassen.

Danone begrüßt das Urteil, weil es die Transparenz beim Media-Einkauf fördert. Nach Vorlage der Daten durch Carat wird Danone die vorenthaltenen Rabatte berechnen und einfordern.

Parallel zu diesem Verfahren läuft noch ein weiterer Rechtsstreit zwischen Danone und Carat wegen nicht erreichter Kosten-Garantien. Die Forderungen von Danone gegen Carat für das Jahr 2006 belaufen sich dabei auf ca. 15 Millionen Euro.

Judith Weiand, die Pressesprecherin von Carat in Wiesbaden gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll:

"Carat nimmt den Tenor der heutigen Entscheidung und den teilweise stattgegebenen Auskunftsanspruch des OLG München zur Kenntnis. Eine sachgerechte Bewertung dieser Entscheidung seitens aller Beteiligten kann erst erfolgen, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, die nicht vor Januar 2010 erwartet wird. Warum die von Carat bereits erteilte und marktübliche Auskunft vom OLG München in der Entscheidung unberücksichtigt bleibt und dem Auskunftsanspruch von Danone trotzdem teilweise stattgegeben wurde, wird in den Entscheidungsgründen erklärt werden müssen und bleibt bis dahin zu hinterfragen. Weitere prozessuale Schritte werden vom Unternehmen auf Basis der Urteilsbegründung geprüft. Carat strebt entsprechend eine höchstrichterliche Überprüfung des Urteils an."