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Bundeskabinett beschließt ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf digitale Presseprodukte - Verbände üben Kritik

Das Bundeskabinett hat heute die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseprodukte beschlossen (7 statt 19 Prozent). Damit folgt die Bundesregierung einer entsprechenden EU Richtlinie. Sobald die Regelung durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, werden Zeitungen und Zeitschriften gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen.

Die Organisationen Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen in dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz in Sachen reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Publikationen Licht und Schatten. Die Verbände der Verleger, des Handels und der Bibliotheken begrüßen es, dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen „in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc. berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.

Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, seien ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen. Es gibt sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter Einschluss der Wissenschaft handelt es sich schon jetzt um die wohl wichtigste Verbreitungsform.

Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeuge rechtlich nicht und sei medienpolitisch der falsche Weg.

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Margit Mair 31.07.2019