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'Einkauf aktuell': Urteil gegen Post rechtskräftig

Das Urteil gegen werbende Postwurfsendungen im Briefkasten ist jetzt rechtskräftig. Die Deutsche Post AG hat sich nicht gegen die Entscheidung der 4. Zivilkammer am Landgericht Lüneburg gewehrt. Der Bundesgerichtshof bestätigte laut der 'Landeszeitung', dass eine Revision bis zum Ablauf der Frist nicht eingegangen ist. Die Lüneburger Entscheidung hat Auswirkungen für die gesamte deutsche Werbewirtschaft.

Hausbesitzer Henning Grewe, von Beruf Rechtsanwalt, war dagegen angegangen, dass die Deutsche Post AG als Auftraggeber die Werbesendung 'Einkauf aktuell' mit den in Klarsichtfolie verpackten Werbeblättchen in seinen Briefkasten stecken ließ. 'Einkauf aktuell' wird bundesweit in einer Auflage von 18 Millionen Exemplaren verteilt. Da Anrufe und E-Mails bei der Post nicht fruchteten, zog er vor Gericht. Das Lüneburger Urteil besagt: Wer sich von Postwurfsendungen belästigt fühlt und dies dem werbenden Unternehmen mitteilt, darf keine Sendung mehr erhalten. Diese Postwurfsendungen sind auch dann unzulässig, wenn auf dem Briefkasten des Empfängers kein 'Bitte keine Werbung'-Aufkleber vorhanden ist.