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Schleichwerbung: Beanstandung gegen VIVA

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat eine Beanstandung wegen Schleichwerbung gegen den TV-Veranstalter VIVA Music Fernsehen ausgesprochen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die LfM-Medienkommission in ihrer Sitzung am 29. Februar 2008 in Düsseldorf. Danach wurde im Programm von VIVA im September 2007 ein unzulässiger werblicher Hinweis auf ein Kosmetikprodukt eingebunden. Die Medienkommission stellte fest, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die Werbebestimmungen handelt. VIVA wurde angewiesen, den Verstoß künftig zu unterlassen.