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Presserecht: Schlagzeilen dürfen nicht isoliert ausgelegt werden

Eine ausgesprochen relevante Entscheidung in Sachen Presserecht hat das Hanseatische Oberlandesgericht kürzlich im Hinblick auf Headlines bzw. Schlagzeilen gefällt. Diese dürfen demnach nicht isoliert werden, sondern sind im Zusammenhang mit dem Artikeltext zu beurteilen (Az.: 7 U 73/12 – Urteil vom 23. Juni 2015). Dieses wegweisende Urteil hat die Hamburger Kanzlei Damm & Mann erstritten, wie der Titelschutz Anzeiger in seiner heutigen Ausgabe berichtet.

Die Kanzlei Damm & Mann hatte eine Wirtschaftszeitung vertreten, die in einer Überschrift "Razzia bei XY" meldete. In weiteren Zwischen-Überschriften hieß es "Ein Tochterunternehmen von XY wurde durchsucht" sowie "Vermögensberatung gerät durch Steuer-CD unter Verdacht". Der Kläger sah allein in der Headline einen eigenständigen Aussagegehalt und wurde nun vom Hanseatischen Oberlandesgericht eines Besseren belehrt.

Im Urteil werden zudem auch Ausnahmen angesprochen wie etwa eine Headline, die im Widerspruch zum Inhalt eines Artikels steht oder Schlagzeilen auf der Titelseite, die als eigenständige Tatsachenbehauptung wirken.