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MA HSH geht gegen Schleichwerbung bei YouTube vor

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Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Norderstedt, geht wegen "nicht gekennzeichneter Werbung" gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals vor. Der YouTuber 'Flying Uwe' präsentiert laut MA HSH in seinen Videos Eigenprodukte, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Damit verstößt er aus Sicht der Medienanstalt gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen.

Bereits im November 2016 hatte die MA HSH den Betreiber aufgefordert, einige seiner Videos und die zugehörigen Videobeschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. Dieser passte daraufhin die Beschreibungen teilweise an. Bei Videos, in denen der YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen. Aus diesem Grund hat die MA HSH nun ein medienrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des § 58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) eingeleitet. § 49 Abs. 2 RStV sieht bei Verstößen dieser Art außerdem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.

Parallel zu diesem Verfahren hat die MA HSH rund 30 YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert. Grundsätzlich sei zu beachten, "dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss". Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH: "Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten."


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(vs) 27.03.2017


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