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Kulturausschuss des EU-Parlaments bringt neue Werberegeln auf den Weg

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Hans Demmel, VPRT, begrüßt Ausschuss-Beschlüsse (Foto: RTL)
Hans Demmel, VPRT, begrüßt Ausschuss-Beschlüsse (Foto: RTL)

Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag seinen Standpunkt zur Reform der audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) beschlossen. Einer der Kernpunkte: Bestehende Vorschriften zu Werbung, Sponsoring oder Produktplatzierung sollen künftig auch für Videos im Internet gelten. "Damit sind die Ersteller der Videos dazu aufgerufen, wahrheitsgetreu auf Werbeinhalte hinzuweisen. Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen, vor allem dann nicht, wenn sie auf junge Menschen abzielen", erklärte Petra Kammerevert (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung im Europäischen Parlament.

Zudem ist vorgesehen, Werbezeiten im TV zu flexibilisieren, ohne sie insgesamt zu verlängern. Die Sender können damit - abgesehen von der Hauptzeit zwischen 20:00 und 23:00 Uhr - Werbung deutlich freier platzieren. Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Privatfunkverbands VPRT, sagte: "Die Ausschussmitglieder haben zahlreiche Verbesserungen für faire regulatorische Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Insbesondere begrüßen wir, dass die Abgeordneten sich für eine Flexibilisierung der überkommenen quantitativen Werberegelungen für TV-Sender ausgesprochen haben. Insgesamt ist der gefundene Kompromiss eine gute Grundlage für die anstehenden Trilog-Gespräche mit dem Rat und der Kommission. Mit der Abkehr von der stündlichen Werbezeitbegrenzung hat der Ausschuss den Liberalisierungsansatz der Kommission im Grundsatz bestätigt bzw. im Bereich Single Spots sogar weiterentwickelt. Werbefreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine vielfältige audiovisuelle Medienlandschaft. Sie muss Leitgedanke der Revision sein. Wir appellieren daher an die EU-Institutionen, die Verhandlungen in diesem Geiste fortzuführen."



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(vs) 26.04.2017


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