ANZEIGE

Suchen

NLM beanstandet RTL-Verstoß gegen Trennungsgrundsatz

%%%NLM beanstandet RTL-Verstoß gegen Trennungsgrundsatz%%%


Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der Kölner RTL Television GmbH einen Verstoß gegen den im Medienstaatsvertrag verankerten Trennungsgrundsatz von Werbung und Programm beanstandet.

Am 26. August 2020 wurde in der Nachrichtensendung 'RTL Aktuell' ein moderativer Hinweis auf die aktuelle Ausgabe des Wochenmagazins 'Stern' ausgestrahlt. Diese Werbung wurde nicht angemessen vom Programm abgesetzt und hat damit gegen § 8 Abs. 3 des Medienstaatsvertrages (MStV) verstoßen. Nach § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.

Dies ist der zweite Verstoß innerhalb von zwei Wochen, den die Hannoveraner Medienwächter gegen die Bertelsmann-Tochter RTL hervorbringen. Bereits am 12. Januar 2021 wurde ein am 4. September 2020 ausgestrahlter RTL-Bericht zum Kindsmord in Solingen als Verstoß gegen journalistische Grundsätze beanstandet. Mehr darüber lesen Sie bei der new business-Schwester Der Titelschutz Anzeiger.



zurück

(nm) 26.01.2021


Druckansicht