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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Bundesinnenministeriums gegen Compact aufgehoben - Foto Michael Moser

Compact-Verbot ist endgültig aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig hat das am 5. Juni 2024 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ausgeprochene Verbot gegen das rechtsextreme Magazin Compact sowie die Compact-Magazin GmbH aufgehoben (Urteil vom 24. Juni 2025 -Az.: BVerwG 6 A 4.24). 

Mit dieser Entscheidung im Hauptsache-Verfahren bestätigt der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: BVerwG 6 VR 1.24), mit dem er dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Verfügung erhobenen Klage mit bestimmten Maßgaben statgegeben hatte. 

Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgericht ist das BMI korrekt vorgegangen. Das Vereinsgesetz ist anwendbar, die Aussagen in Compact sind verbotsrelevant, aber die Vereinigung um Compact-Verleger Jürgen Elsässer und seine Ehefrau Dr. Stephanie Elsässer erfüllt jedoch nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 VereinsG). 

In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung. Diese Überzeugung hat sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den Compact-Medien und weiteren seitens der Beklagten vorgelegten Unterlagen verschafft. 

Folglich ist das Compact-Verbot aufgehoben worden, weil es dem Medium bzw. dem dahinter stehenden "Verein" an Relevanz mangelt. Mehr Details zu diesem Vorgang finden sich beim Titelschutz Anzeiger

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