
Regionale Zeitungen
Neue Pressegesellschaft darf Medienholding Süd übernehmen
Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft nach nur rund vier Wochen freigegeben. Die Übernahme war bekanntlich erst Ende Mai 2025 angemeldet worden. Die in Stuttgart ansässige Medienholding Süd gehört derzeit noch der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg. Top-Titel sind die Stuttgarter Zeitung sowie der Schwarzwälder Boten. Die Neue Pressegesellschaft mit Sitz in Ulm verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die Südwest Presse. Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Übernahme des Schwarzwälder Boten durch die Verlegerin der Südwest Presse ist wettbewerblich bedenklich, weil diese beiden Titel in Teilen von Baden-Württemberg die einzigen Wettbewerber im Bereich regionaler Tageszeitungen sind. Dennoch mussten wir den Zusammenschluss freigeben. Die Neue Pressegesellschaft hat vor Freigabe des Zusammenschlusses eine Lokalausgabe der Südwest Presse veräußert. Damit erreichen die verbleibenden problematischen Märkte nicht mehr das nach dem Gesetz für eine Untersagung erforderliche Marktvolumen. Einmal mehr zeigt sich, dass dem Bundeskartellamt beim Erwerb von Zeitungen trotz offensichtlicher Wettbewerbsbedenken nach heutiger Rechtslage oft die Hände gebunden sind."
Sowohl im Großraum Horb als auch im nördlichen Zollernalbkreis sind aktuell die lokalen Ausgaben des Schwarzwälder Boten bzw. der Südwest Presse die einzigen regionalen Abonnement-Tageszeitungen. Auf den dortigen Leser- und Anzeigen-Märkten würde insofern der Wettbewerb durch den Zusammenschluss vollständig ausgeschaltet. Da im Großraum Horb indes die Neckar Chronik als dortige Ausgabe der Südwest Presse an einen Dritten veräußert wurde*(siehe Update am Ende dieses Beitrages), der die Zeitung unabhängig von der Neue Pressegesellschaft weiterführen will, war dort nicht mehr mit hinreichender Sicherheit von einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen. Es verblieb somit nur der nördliche Zollernalbkreis, wo die Leser- und Anzeigen-Umsätze nicht das gesetzlich für eine Untersagung erforderliche Umsatzvolumen erreichen.
Grund für die Freigabe trotz der Erwartung der Entstehung einzelmarktbeherrschender Stellungen ist, dass die im letzten Kalenderjahr auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten erzielten Umsätze unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle von 20 Mio. Euro lagen (§ 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB). In der Pressefusionskontrolle gilt zwar ein Multiplikator für Presse-Umsätze. Weil dieser in vergangenen Gesetzesnovellen aber auf vier abgesenkt und gleichzeitig die Bagatellmarktschwelle auf 20 Mio. Euro angehoben wurde, muss derzeit ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro erreicht werden, damit das Bundeskartellamt eine Untersagung aussprechen kann. Dieses Volumen war aber unterschritten.
Grünes für den Verkauf der Fachmedien-Sparte
Für den Verkauf der Fachmedien-Sparte der SWMH-Holding gab es bereits vor einer Woche grünes Licht seitens des Bundeskartellamtes. Die Fachmedien-Sparte wird aus dem SWMH-Konzersn herausgelöst und gehört künftig allein der Medien-Union aus Ludwigshafen, dem bis dato größten Einzelgeschafter der SWMH-Holding.
*Update 01.07.2025: Mittlerweile ist bekannt, dass die Neckar-Chronik an den Medienmanager Alexander Frate verkauft wird. Er kennt die Lokalzeitung sowie die NPG bestens. Einst war er Verleger des Schwäbischen Tagblatts und der zugehörigen Neckar-Chronik, welche er 2023 dann an die NPG verkaufte. Nun übernimmt Frate, 65, die Neckar-Chronik wieder als Geschäftsführender Gesellschafter zum 1. Juli 2025. Auch die Mitarbeiter werden übernommen.
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Peter Strahlendorf 30.06.2025

