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Medien-Staatssekretärin Heike Raab passt das Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz an die Neuzeit an – Foto: Marc Unger

Rheinland-Pfalz modernisiert Mediengesetz - Verlage dürfen Radiosender ab 2026 komplett übernehmen

Als erstes Bundesland reagiert Rheinland-Pfalz auf die gravierenden Veränderungen in der Medien-Landschaft und passt sein Landesmediengesetz an die aktuelle Wettbewerbssituation an. Geändert wird der Passus, der die Beteiligungsgrenzen von Verlagen an den privaten Radionsendern regelt. Derzeit gilt noch die Höchstgrenze von 35 Prozent – künftig können Verlage ihre Beteiligung bis auf 100 Prozent ausbauen. 

Mit der "Sorgfaltspflicht der Medien" wurde zudem ein Passus neu ins Landesmediengesetz eingefügt. Dieser lautet folgendermaßen: "Die Medien haben bei ihren journalistisch-redaktionellen Angeboten den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz von KI, zu entsprechen. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen."

Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern mit einem Landesmediengesetz, in dem die Bedingungen für das private Radio, das Verlagswessen und die Telemedien geregelt werden. Das novellierte Gesetz soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die FAZ berichtete als erstes über die Veränderungen beim Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz. 

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