
Bundeskartellamt: DFL darf sich an DYN Media beteiligen
Dem Einstieg des Rechtshalters DFL als Gesellschafter bei dem Streaming-Plattform-Betreiber DYN Media hat das Bundeskartellamt seinen Segen erteilt. Die DFL übernimmt zwar nur einen Anteil von 6,5 Prozent, aber es gab schon wettbewerbsrechtliche Bedenken - solche sieht die Bonner Behörde jedoch nicht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch die Beteiligung entsteht keine wettbewerblich bedenkliche Marktposition des einen oder des anderen Unternehmens. Der Zugriff auf den technischen Dienstleister Dyn verstärkt auch nicht die starke Position der DFL bei der Vergabe der Fußball-Medienrechte."
Die 2022 von der Axel Springer SE und dem früheren DFL-Geschäftsführer Christian Seifert hatte bekanntlich Anfang Juli 2025 eine grundlegende Veränderung in der Gesellschafter-Struktur bekanntgegeben.
Den Einstieg der Schwarz-Gruppe (Lidl + Kaufland) hatte bereits zuvor die Europäische Kommission genehmigt. Die Schwarz-Gruppe hat sich nicht nur zur relevanten Größe im Bereich Retail-Media, sondern auch zum Big Player / Sponsor im Sport-Sektor entwickelt - im Vordergrund stehen dabei die Sportarten Handball, Fußball sowie Radsport.
Mögliche Auswirkungen auf die kartellrechtliche Prüfung der Zentralvermarktung der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga waren nicht Gegenstand des Fusionskontrollverfahrens.
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Peter Strahlendorf 06.11.2025

