
EU Kommission winkt Omnicom-IPG-Deal durch
Der Merger Omnicom/Interpublic hat seine letzte wettbewerbsrechtliche Hürde genommen: Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Interpublic Group of Companies, Inc. durch die Omnicom Group Inc. ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach der Prüfung des Vorhabens war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum aufwirft.
In der offiziellen Presse-Info vom 24. November 2925 heißt es: "
Die Kommission untersuchte die Auswirkungen des Vorhabens auf die nationalen Märkte für die Bereitstellung von Marketing-Kommunikationsdiensten und Media-Einkaufsdiensten in verschiedenen EWR-Ländern.
Dabei stellte sie Folgendes fest:
- Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen würde auf den betroffenen Märkten eine moderate Marktstellung einnehmen. Darüber hinaus wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen durch die Präsenz mehrerer Wettbewerber, darunter große internationale Werbekonzerne mit globaler Reichweite wie WPP, Dentsu-Aegis, Publicis und Havas, hinreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt.
- Sollte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen seine Preise erhöhen oder die Qualität seiner Dienstleistungen verringern, hätten die Kunden die Möglichkeit, zu einer der konkurrierenden Agenturen zu wechseln, die nach dem Zusammenschluss weiterhin auf dem Markt tätig wären. Ein Wechsel der Agentur würde erleichtert durch i) die Tatsache, dass die relevanten Märkte über Ausschreibungen funktionieren, ii) die relativ kurze Laufzeit der Verträge und iii) die relativ begrenzten Kosten eines Wechsels zu einer konkurrierenden Agentur.
- Sollte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen versuchen, seine Stellung auf dem Markt für die Bereitstellung von Media-Einkaufsdiensten für die Stärkung seiner Verhandlungsmacht gegenüber Medien-Eigentümern zu nutzen, würden die Medien-Eigentümer aufgrund ihrer starken Konzentration in den betreffenden europäischen Ländern nach wie vor über eine ausreichende Gegenmacht verfügen.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss insgesamt gesehen auf keinem der untersuchten Märkte im EWR Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben dürfte, und genehmigte das Vorhaben ohne Auflagen.
Peter Strahlendorf 24.11.2025

