
Meta reicht Digitalsteuer an Kunden weiter
Wer glaubt, die Einführung der Digitalsteuer würde Meta & Co. irgendwie belasten, irrt gewaltig. Wie das im Silicon Valley ansässige Unternehmen mitteilte, werden die Werbekunden – auch die deutschen – mit sogenannten „Standortkosten“ belastet. Soll heißen, die Gebühren beziehen sich nicht auf die Rechnungsadresse, also auf den Sitz des werbetreibenden Unternehmens, sondern auf das Land, in dem die Werbung ausgespielt wird.
Die neue Regelung, mit der die Kosten der europäischen Digitalsteuer (DST) an die Werbekunden weitergegeben werden, soll im Mai in Kraft treten und ab den 1. Juli vollständig in Rechnung gestellt werden.
Wie der Nachrichtendienst Bloomberg zuerst berichtete, soll Meta die Werbekunden via E-Mail – das Bloomberg vorliegt - über die Einführung der „Standortkosten“ informiert haben. Darin heißt es: „Wenn Sie Anzeigen im Wert von 100 US-Dollar in Italien schalten, wo eine Standortgebühr von drei Prozent erhoben wird, werden Ihnen 100 Dollar (Anzeigenschaltung) zuzüglich 3 Dollar (Standortgebühr), in Rechnung gestellt, also insgesamt 103 Dollar.“ Weiter heißt es: „Beachten Sie, dass die geltende Mehrwertsteuer zusätzlich zum Gesamtbetrag berechnet wird.“ Meta, wozu Facebook und Instagram sowie WhatsApp gehören, erwähnte in der zitierten E-Mail auch, dass das Unternehmen diese Gebühren bislang aus eigener Tasche bezahlt habe. Eine Stellungnahme dazu lehnte Meta Bloomberg zufolge ab.
Amazon und Google bitten die Kunden längst zur Kasse
Meta ist bei der Weiterreichung der DST an die Werbekunden ein Nachzügler. So hatte Google beispielsweise bereits Anfang November 2020 damit begonnen, diese als sogenannte separate Posten in den Monatsabrechnungen auszuweisen, die an die Kunden in Österreich und Großbritannien gehen. Bei Amazon wird die DST als Regulierungsgebühren deklariert und seit August 2024 an die Werbekunden weiterberechnet.
Claudia Bayer 11.03.2026

