
Rechtliche Stellung von Presse und Kreativ-Branche muss gegenüber KI gestärkt werden
Die Künstliche Intellingenz bedient sich ungeniert an urheberrechtlich geschützten Werken und beschädigt damit unter anderem die Rechte der Presse und der Kreativ-Branche. Vor diesem Hintergrund begrüßen Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dass das Europäische Parlament heute mit seinem "Bericht über das Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen" ein klares politisches Signal für einen besseren Schutz von Presse, Kreativbranche und weiteren Rechteinhabern gegenüber KI setzt.
Die beiden in Berlin ansässigen Medien-Verbände: "Der heutige Initiativbericht des Europäischen Parlaments greift zentrale Forderungen der Verlage auf: die volle Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI, umfassende Transparenz bei der Verwendung geschützter Inhalte und dem Einsatz von KI-Bots und Crawlern sowie faire Vergütung. Dass das Parlament diese Punkte klar betont, zeigt den dringenden Handlungsbedarf und macht zugleich deutlich, dass der geltende Rechtsrahmen zum Schutz menschlicher Kreativität gegenüber KI unzureichend ist."
Für die beiden Verbände und die Verlage steht fest: Der geltende Rechtsrahmen zum Schutz menschlicher Kreativität gegenüber KI ist unzureichend. Verlage benötigen einen wirksamen Rechtsrahmen, der die Identifikation, Kontrolle, Transparenz und Monetarisierung der Verwendung ihrer Inhalte durch KI-Systeme ermöglicht. Dafür bedarf es, machen MVFP und BDZV deutlich, insbesondere
- eines umfassenden Verfügungsrechts für jegliche KI-Verwendungen von Inhalten,
- vollständiger Transparenz über die Nutzung von Inhalten Dritter durch KI-Systeme sowie
- Transparenz und Regeln für die Nutzung von Crawlern und Bots und
- eines robusten Vergütungsrechts für Rechteinhaber.
MVFP und BDZV fordern die Europäische Kommission daher auf, zeitnah entsprechende gesetzgeberische Vorschläge vorzulegen und die notwendige Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens zum Schutz der Presse und Kreativbranche auf den Weg zu bringen.
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Peter Strahlendorf 11.03.2026

