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Das Original-Cover des Buches Kokonuss im Weltwraum - entworfen von Ingo Siegner - c Ingo Siegner / cbl Verlag

Penguin Random House verklagt OpenAI

Die Penguin Random House Verlagsgruppe mit Sitz in München geht juristisch gegen Verletzung der Urheber-Rechte durch KI-Systeme vor und hat beim Landgericht München Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI Chatbots ChatGPT, eingereicht. Die Bertelsmann-Tochter sieht die Urheber-Rechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe Der kleine Drache Kokosnuss verletzt.

Penguin Random House wirft OpenAI vor, dass ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form bereits auf einfache Eingaben wiedergibt. Der Chatbot erzeugte außerdem Illustrationen der Figur des "Kleinen Drachen Kokosnuss", die dem Original zum Verwechseln ähneln sollen. Darüber hinaus mache ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen.
Laut der Bertelsmann-Tochter soll es klare Indizien dafür geben, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte „Memorisierung“ im Modell vorliegen. Dies sei vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzer-Anfragen hin wiedergeben kann. Der beschriebene Output stelle aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. Die Verlagsgruppe sieht deshalb die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner sowie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt.

Ein weiterer Aspekt der Klage zielt darauf ab, Transparenz für Leser*innen zu schaffen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen soll künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.

Auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung durch die Penguin Random House Verlagsgruppe hat OpenAI trotz Fristsetzung nicht reagiert. Am 27.03.2026 wurde deshalb eine Klage am Landgericht München eingereicht.

Carina Mathern, Verlegerin Kinder- und Jugendbuch und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe: "Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage. In erster Linie sind wir deshalb den Interessen unserer Autor*innen und Kreativen verpflichtet.

Wir stehen den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber, gleichzeitig hat der Schutz geistigen Eigentums für uns oberste Priorität. Mit dieser Klage wollen wir als Penguin Random House Verlagsgruppe dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern."

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