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BKA-Präsident Andreas Munkt winkt TZ-Deal in Nordrhein-Westfalen durch - Foto: Oliver Berg / dpa / BKA

Rheinische Post darf Westfälische Nachrichten und Westfalen-Blatt übernehmen

Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme der Aschendorff-Verlagsgruppe (Westfälische Medien Holding AG) mit Sitz in Münster durch die Rheinische Post Mediengruppe GmbH freigegeben. Beide Unternehmen verlegen insbesondere lokale Tageszeitungen und sind darüber hinaus im Bereich des lokalen Rundfunks tätig.

Zum Portfolio der Aschendorff-Verlagsgruppe gehören unter anderem die Titel Westfälische Nachrichten und Münstersche Zeitung im Münsterland sowie das Westfalen-Blatt in Ostwestfalen-Lippe.

Die Rheinische Post Mediengruppe GmbH mit Sitz in Düsseldorf verbreitet im Rheinland und am Niederrhein die Tageszeitung Rheinische Post. Zur Verlagsgruppe zählen zudem die Titel General-Anzeiger (Bonn), Trierischer Volksfreund, Saarbrücker Zeitung und Pfälzer Merkur.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich, da sich die Verbreitungsgebiete der beteiligten Verlage nicht überschneiden. Die Unternehmen stehen daher weder auf den Lesenden- noch auf den relevanten Anzeigenmärkten in direktem Wettbewerb.“

Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft die Bonner Kartellbehörde regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und Anzeigenmärkte. Es beurteilt, ob Leserinnen und Leser sowie Werbetreibende weiterhin über ausreichende Ausweichmöglichkeiten verfügen. Die Sicherung der Meinungsvielfalt ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.

 

 

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