
Für KI-Chatbots und KI-Suche gilt das deutsche Medienrecht
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat erstmalig regulatoriusche Bescheide gegen KI-Angebote von Google und Perplexity erlassen. Damit hält die ZAK erstmals die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf die KI-Suche und die KI-Chatbots fest und stellt zugleich klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Das Haftungsprivileg aus dem Digital Services Act (DSA) greift hier nicht.
In zwei von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig Holstein (MA HSH) und Berlin-Brandenburg (mabb) geführten Verfahren standen Googles AI Overviews - eine Suchmaschine mit KI-generierten Übersichten - und Perplexity - ein KI-Chatbot mit KI-Nachrichtenseite - im Fokus.
Das Vorgehen der ZAK basiert auf einem Gutachten, in dem die beiden Professoren Jan Oster und Christoph Busch darlegen, dass generative KI die Info-Suche im Internet strukturell verändert. Aufgrund der KI-Ergebnisse bricht der Traffic auf den Sites der Verlage ein. Die Macht-Verh#ltnisse verschieben sich noch stärker als bisher zu den Internet-Giganten bzw. KI-Konzernen, die die Schnittstellen für die Sictbarkeit im Internet weitgehend kontrollieren.
Dr. Thorsten Schmiege, ZAK- und DLM-Vorsitzender: "KI-Suchmaschinen und -Chatbots sind Inhalte-Anbieter – und wir wenden deutsches Medienrecht ab sofort konsequent auf sie an. Unser aktuelles Rechtsgutachten stellt klar: KI-Antworten sind eigene Inhalte der Anbieter, das Haftungsprivileg des DSA greift hier nicht. Wer über die Auswahl und Platzierung von Links die Auffindbarkeit von Inhalten steuert, muss dies transparent machen – sonst verschwindet die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien. Genau diese Vielfalt zu sichern, ist unser gesetzlicher Auftrag. Deshalb handelt die ZAK."
Erwartungsgemäss will Google gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen, um seine monopolartigen Positionen samt der damit verbundenen Einnahmen abzusichern.
In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Landgerichts München zu erwähnen, dass ebenfalls zum Ausdruck bringt, dass die KI-generierten Inhalte von Google als eigenständige Inhalte zu bewerten sind.
Generell lässt sich festhalten, dass die Tech-Giganten inzwische weltweit immer stärker unter Druck geraten, weil sich Inhalte Dritter unfair / unsauber nutzen, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu entrichten.
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Peter Strahlendorf 15.07.2026

