
DMA-Verstöße: EU-Kommission verhängt 890 Millionen-Geldbuße gegen Google
Der Suchmaschinen-Gigant Google hat laut EU-Kommission gleich doppelt gegen das Gesetz über Digitale Märkte verstoßen. Der Verstoß Nummer 1 betrifft die Bevorzugung eigener Dienste bei der Google-Suche. Beim Verstoß Nummer 2 hat der Tech-Konzern Unternehmen daran gehindert, Verbraucher auf alternative, oft günstigere Verkaufskanäle auf Google Play weiterzuleiten.
Daher hat die EU-Kommission am 23. Juli 2026 im ersten Schritt gegen Google Geldnußen in Höhe von 460 Millionen Euro sowie in Höhe von 430 Millionen Euro verhängt.
Darüber hinaus ist Google nun verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, das die Verstöße gegen den DMA zu beseitigen. In diesem Sinne hat die EU-Kommission angewiesen
Drittanbieter-Dienste, die in den Suchergebnissen von Google erscheinen, fair und diskriminierungsfrei im Vergleich zu den eigenen Diensten zu behandeln.
sowie
App-Entwicklern, die ihre Apps über den Google Play Store vertreiben, sowohl technisch als auch vertraglich die nachfolgend aufgeführten drei Möglichkeit zu geben:
- frei zu kommunizieren;
- Angebote zu bewerben;
- Verträge mit Nutzern innerhalb und außerhalb des Google Play Stores abzuschließen
Umsetzung ist Pflicht / Berufungsmöglichkeit ist gegeben
Google muss den Entscheidungen der EU-Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls riskiert die Alphabet-Tochter Zwangsgelder in Höhe von bis zu 5 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes.
Gegen die beiden Entscheidungen der EU-Kommission könnte Google Berufung einlegen. Da Google bos datno gegen jede Entscheidung der EU-Kommission gerichtlich vorgegenen ist, wird voraussichtlich auch in diesne beiden Fällen geschehen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel: "Google hat die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte nicht ordnungsgemäß eingehalten, und wir haben heute entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, um diese Verstöße zu ahnden. Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind – und nicht, weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt. Und die europäischen Verbraucher haben ein Recht darauf, von den App-Entwicklern darüber informiert zu werden, wo sie die besten Angebote in Anspruch nehmen können – auch wenn der Betreiber des App-Stores daran nicht beteiligt ist. Das ist das Versprechen des DMA: Fairness, Auswahl und Innovation auf den digitalen Märkten zum Wohle aller europäischen Bürger zu schützen."
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Peter Strahlendorf 24.07.2026

