
Rechts das Original-Cover / Links das Fake-Cover - Abb.: Carlsen Verlag
Carlsen Verlag verklagt OpenAI
Am 19. August 2026 haben der Carlsen Verlag, der NEINhorn-Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn mit Unterstützung der deutschen Bonnier-Gruppe (ist die Mutter von Carlsen) vor dem Landgericht München I Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Betreiberin des KI Chatbots ChatGPT in Europa, eingereicht.
Das Trio wirft OpenAI eine eklatante Das Trio wirft OpenAI eine eklatante Verletzung ihrer Rechte am Werk Das NEINhorn vor. Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen laut Carlsen dazu, dass Usern Geschichten vom NEINhorn erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen.
Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original NEINhorn kaum unterscheiden. ChatGPT macht eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, welche ohne jede Erwähnung auch die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen. ChatGPT bietet ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo an.
Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals muss davon ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Reihe Das NEINhorn in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bild-Modelle von OpenAI genutzt wurden und nun als „Memorisierung“ in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind. Dies zeigen die testweise erzeugen Outputs, die selbst eine unrechtmäßige Nutzung darstellen.
Marc-Uwe Kling, Autor der 'NEINhorn-Bücher': "Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: Nein!"
Astrid Henn, Illustration der NEINhorn-Bücher: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl. Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmen-Geheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden."
Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux: "Die Kreativität von AutorInnen und IllustratorInnen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag. Das NEINhorn und seine Folgebände gehören zu den erfolgreichsten Bilderbüchern auf dem Markt und sind bereits heute Klassiker der Kinder-Literatur. Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlages ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird."
Christian Schumacher-Gebler, CEO der deutschen Bonnier-Gruppe: "In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröƯnen. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen, wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen. Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei 'Text' Marc-Uwe Kling, bei 'Illustrationen' Astrid Henn und bei 'Copyright' die Carlsen Verlag GmbH genannt werden. Insofern fordern wir mit dieser Klage Open AI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig erfolgt ist, insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen."
Auch Penguin Random House klagt gegen Opern AI
Neben der Bonnier-Tochter Carlsen geht auch die Bertelsmann-Tochter Penguin Random House vor dem Landgericht München I juristisch gegen OpenAI vor. Gegenstand dieser im März 2026 eingereoichten Klage ist ebenfalls ein Kinderbuch. Die in München ansässige Verlagsgruppe sieht die Urheber-Rechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" (cbj) verletzt.
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Peter Strahlendorf 19.08.2026

