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Neuregelung für die Champions League

Rechte an der Champions League stehen künftig vielen Sendern offen Rechte an der Champions League stehen künftig vielen Sendern offen
Die EU-Kommission und die UEFA haben sich auf eine Neuregelung bei der Vergabe der Champions League-Rechte geeinigt. Demnach haben ab der Saison 2003/04 auch kleinere Fernsehgesellschaften die Möglichkeit, die TV-Übertragungsrechte für die Champions League zu erwerben. Dies gilt allerdings nur für die weniger populären Spiele; bei Spitzenspielen behält sich die UEFA weiterhin vor, die Rechte auch an große Anbieter pro Land zu verkaufen. Im Juli 2001 hatte die EU-Kommission bemängelt, dass die UEFA-Regel wettbewerbswidrig sei, weil die europäische Fußball-Organisation die TV-Übertragungsrechte jeweils nur an einen Anbieter in einem Land verkaufte. Sollten die UEFA-Händler jedoch bei Saison-Start nicht alle TV-Rechte vergeben haben, so könnten die Clubs - nach der neuen Regelung - ihre Spiel selbst vermarkten. Darüber hinaus können die Verwertungsverträge für die Spiele der 72 Vereine nun über kürzere Laufzeiten geschlossen werden. Bislang gingen die Rechte für vier Jahre an den Käufer. Außerdem haben ab der Spielzeit 2003/04 auch Internet-Anbieter die Möglichkeit, bei der Rechte-Vergabe mitzubieten.

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Redaktion 06.04.2002