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Kartellamt überprüft zentrale Vermarktung in der Fußball-Bundesliga


Neben dem geschlossenen Drei-Milliarden-TV-Deal zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Kirch-Tochter Sirius überprüft das Bundeskartellamt nun auch die Zentralvermarktung der Medienrechte der DFL. Das Fachmagazin 'kicker' zitiert Ralph Langhoff, Vorsitzender der 6. Beschlussabteilung der Bonner Behörde mit den Worten: "Die Zentralvermarktung von Medienrechten hat dieselbe Wirkung wie ein Preiskartell." Ferner habe das Bundeskartellamt bereits alle 36 Bundesliga-Clubs angeschrieben und diese aufgefordert, bis zum 19. März einen Zwölf-Fragen-Katalog zu beantworten. Darin sollen die Vereine unter anderem ihre Umsatzerlöse mit selbst vermarkteten Rechten angeben. Nach Meinung des Kartellamts verstößt die Zentralvermarktung gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil dadurch die Clubs daran gehindert werden, ihre Rechte eingeständig zu vermarkten. Bereits am 26. Februar hatte die Behörde die Räumlichkeiten von DFL und DFB bezüglich des Verdachts auf illegale Absprachen im Sponsoring-Geschäft durchsucht.