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Adidas gewinnt 'Streifen-Streit' vor EU-Gericht


Im Rechtsstreit um zwei oder drei Streifen auf Sportkleidung hat der Herzogenauracher Sportartikel-Hersteller Adidas einen Etappensieg vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) errungen. Das höchste EU-Gericht hatte zu klären, ob Adidas-Konkurrenten in den Niederlanden ihre Kleidung mit zwei parallelen Streifen anbieten dürfen oder einfache Muster wie das von Adidas einen ähnlichen Schutz wie aufwendige Designs genießen.

Adidas vertreibt seien Kleidung mit drei Streifen und fürchtete Verwechslungsgefahr. Unternehmen wie C&A oder H&M, die Bekleidung mit zwei Streifen vertreiben, halten Streifenmotive für Zeichen, die für jedermann frei verfügbar bleiben müssten. Diese Argumentation ließ der EuGH jedoch nicht gelten. Vielmehr sei für die Beurteilung entscheidend, wie die Verbraucher die jeweiligen Waren wahrnehmen. Damit stellte sich das Gericht auf die Seite von Adidas und wies eine breite Nutzung derartiger Designmuster zurück.