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DFB legt Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss ein

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 18. Februar einlegen. Das beschloss der DFB auf seiner Präsidiums-Sitzung am Freitag in Frankfurt. Die Vertreter der Liga enthielten sich der Stimme. Die Hausdurchsuchung  der Räumlichkeiten von DFB und DFL erfolgte damals auf Antrag des Bundeskartellamtes.

Mit der Beschwerde möchte der DFB gerichtlich festgestellt wissen, dass die Hausdurchsuchung vom 26. Februar 2008 rechtswidrig war. Über weitere juristische Schritte, zum Beispiel die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, im Zusammenhang mit dem vom Bundeskartellamt am 22. August 2008 eingestellten Verfahren will das DFB-Präsidium nach Abschluss des nunmehr eingeleiteten Beschwerdeverfahrens entscheiden.

In einem am 16. Oktober eingetroffenen Schreiben der Beschlussabteilung des Bundeskartellamts wurde dem DFB mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung seiner Räumlichkeiten am 26. Februar 2008 der DFB und die betroffenen Personen aus der Staatskasse zu entschädigen sind und ihnen Kostenerstattung für den durch die Durchsuchung entstandenen Schaden, insbesondere Erstattung der Anwaltsgebühren, gewährt werden muss.