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Leitfaden zum Thema 'Hospitality und Strafrecht'

Die Sponsorenvereinigung S20 hat gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) einen Leitfaden zum Thema 'Hospitality und Strafrecht' vorgelegt. Er soll konkrete Handlungsempfehlungen geben, nachdem die Einladungspraxis von Unternehmen, die bei Sport- und Kulturveranstaltungen Logen anmieten oder VIP- und Business Seat-Karten erwerben, um Geschäftspartner oder Amtsträger einzuladen, in der Vergangenheit auch in den Blickpunkt von Juristen gerückt ist. Mit dem Leitfaden soll die Unsicherheit bei Unternehmen  – als Einladende und als Eingeladene – abgebaut werden.

Dabei ist es aber nicht das Ziel, die verschiedenen Rechtsfragen des deutschen Korruptionsstrafrechts abschließend zu klären. "Der Leitfaden ist in erster Linie eine Hilfestellung für die einladenden Unternehmen. Alle Partner der Initiative hoffen, dass dieser Leitfaden in der Praxis einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit leisten wird", sagt Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär des BMI. Die sei vonnöten, denn ein Rückzug der Sponsoren hätte fatale Auswirkungen auf den Sport insgesamt.

Hans-Peter Krämer, Vizepräsident des DOSB, hierzu:  "Die Sportverbände und -vereine wären ohne Sponsoren nicht mehr in der Lage – zumindest nicht, ohne einen Zuwachs an finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand – ihr heutiges Angebot aufrecht zu erhalten.“ Und Stephan Althoff, Vorsitzender des Vorstands von S20, ergänzt: "Das Thema brennt uns Sponsoren auf den Nägeln, und mit dem Leitfaden haben wir den ersten Schritt gemacht, um die Problematik im Dialog mit Politik und Sport in den Griff zu bekommen. Das Ganze ist juristisch nicht einfach. Deshalb ist der Schulterschluss aller Beteiligten so wichtig."

Der Leitfaden ist ein Projekt der 'Initiative Sportstandort Deutschland', die S20, DOSB und BMI 2009 gegründet hatten. Den Leitfaden finden Interessenten hier.