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sportsandevents fühlt sich vom Volleyball-Verband ungerecht behandelt und sieht Recht verletzt

Seit 2001 arbeiten der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) und sportsandevents zusammen. Die Münchener Agentur und der Verband verhandeln seit Wochen über die TV- und Marketingrechte für die ranghöchste deutsche Beach-Volleyball Turnierserie und die Deutschen Beach-Volleyball Meisterschaften in den kommenden Jahren. Ganz offensichtlich wird die Zusammenarbeit aber beendet, weil ein anderer Interessent vom DVV den Zuschlag für diese Rechte bekommen soll.

sportsandevents sieht sich durch das Verhalten des DVV mehrfach in seinen Rechten verletzt, u.a. wurde aus Sicht der Agentur gegen ein bestehendes Matching Bid Right verstoßen und der DVV habe aus Agentursicht mehrfach entgegen verbindlicher Zusagen an sportsandevents gehandelt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute den Antrag von sportsandevents gegenüber dem Deutschen Volleyball-Verband auf einstweilige Verfügung in erster Instanz abgewiesen. Christian Dau, geschäftsführender Gesellschafter sportsandevents, zum Urteil: "Wir fühlen uns auch nach dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts durch den DVV ungerecht behandelt und sehen unser Recht verletzt. Ich lasse daher gerade von meinen Anwälten das Urteil des LG Frankfurt im Detail prüfen und überlege Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Eine Berufung in dem Verfahren schließen wir nicht aus."

Laut Agentur kam es nach einer weiteren erneuten Angebotsunterbreitung des DVV an sportsandevents im November und einer wiederholten Annahme der Münchner dennoch zu keiner Fortsetzung der Zusammenarbeit. sportsandevents ist der Ansicht, man habe bereits einen Vertrag über die Rechte im Jahr 2013. Beim Deutschen Volleyball-Verband ist derzeit keine Stellungnahme zu bekommen. Vielmehr kündigt ein Verbandssprecher an, dass sich der DVV zur Causa morgen per Pressemitteilung äußern will.