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Merchandising-Streit zwischen St. Pauli und Upsolut geht wohl zum BGH

Der Streit um die Merchandising-Rechte zwischen dem Fußball-Zweitligisten FC St. Pauli und der Sport-Marketing-Agentur Upsolut Sports (heute Lagardere Unlimited) wird voraussichtlich am BGH fortgesetzt. Am vergangenen Donnerstag hat das OLG Hamburg weitgehend im Sinne des FC St. Pauli entschieden. Upsolut-Gründer und CEO Michael Hinz erklärte gegenüber dem 'Hamburger Abendblatt': "Wir warten die Urteilsbegründung ab, tendieren jedoch dazu, Revision einzulegen." Bis zum 16. Januar 2014 hat die Agentur nun Zeit, die nächste Instanz, den BGH, anzurufen.

Bei dem Streit geht es um einen Merchandising-Vertrag, den der damalige St. Pauli-Präsident Corny Littmann 2004 mit Upsolut schloss, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die Agentur erhielt bis 2034 die Merchandising-Rechte des Kiezklubs. Von den jährlichen Merchandising-Erlösen erhält der Verein eine Lizenzgebühr in Höhe von 20 Prozent vor Steuern und abzüglich aller Betriebskosten. Laut 'Abendblatt' waren das in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Prozent des Merchandising-Umsatzes, der sich auf ca. neun Millionen Euro belaufen soll.

Die extrem lange Laufzeit des Vertrages hält die heutige Vereinsführung für sittenwidrig. das OLG schloss sich der Auffassung an und verkürzte in seinem Urteil die Laufzeit auf den 30. Juni 2014, lies aber eine Revision beim BGH zu. Damit steht das Urteil schlicht unter Vorbehalt. Sollte es zur Fortsetzung des Prozesses kommen, dürften dafür weitere drei Jahre ins Land gehen.