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Upsolut und FC St. Pauli tragen Merchandising-Streit vor dem Bundesgerichtshof aus


Der rechtliche Streit zwischen dem Fußball-Zweitligisten FC St. Pauli und dem Vermarkter Upsolut wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) seine Fortsetzung finden, nachdem im Dezember vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil gesprochen wurde. In der Sache geht es um die Merchandisingrechte, die Upsolut 2004 vom Kiezklub erhielt. Das OLG hatte nach langjährigen Verhandlung im Sinne des Vereins entschieden, dass der geschlossene Vertrag über die Rechte an den Fanartikeln in wichtigen Punkten rechtswidrig ist. So wurde die Laufzeit nach dem OLG-Urteil, das eine Revision beim BGH zulässt, von 30 auf zehn Jahre verkürzt.

Dass Upsolut Revision gegen das Urteil einlegt, kommt nicht überraschend. Upsolut-Gründer und CEO Michael Hinz hatte bereits im Dezember gegenüber dem Hamburger Abendblatt angekündigt: "Wir warten die Urteilsbegründung ab, tendieren jedoch dazu, Revision einzulegen." Überraschend ist hingegen, dass auch der FC St. Pauli laut der Hamburger Tageszeitung Revision gegen das Urteil eingelegt hat, nachdem das OLG im Dezember eine Nebenklage des Vereins auf rückwirkende Aufhebung eines zehnjährigen Wettbewerbsverbots abgewiesen hatte.