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Formel 1: Constantin Medien AG will Berufung gegen High Court-Urteil einlegen

Im Verfahren der Münchner Constantin Medien AG gegen Formel 1-Boss Bernard Ecclestone hat der High Court in London einen unmittelbaren Anspruch gegen Ecclestone und seine Familienstiftung abgelehnt. Zugleich hat es das Gericht als bewiesen angesehen, dass Ecclestone den Vorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, bestochen hat, um einen Verkauf der Formel 1 an einen von ihm gewünschten Eigentümer zu bewirken. Das Gericht sieht es auch als erwiesen an, dass Ecclestone dabei die Gefahr bewusst war, dass der Verkauf unter Wert erfolgte.

Zum Hintergrund: Die BayernLB hatte vor einigen Jahren ihr Formel 1-Paket für 830 Millionen US-Dollar an CVC veräußert. Die BayernLB sowie die Constantin Medien AG sehen sich als Geschädigte. Denn die 2006 erfolgte Veräußerung bzw. der Deal zwischen Ecclestone und Gribkowsky habe dazu geführt, dass das Aktienpaket weit unter Wert verkauft worden sei. Die Constantin Medien AG und die BayernLB hatten ein Abkommen geschlossen, wonach der Medienkonzern zehn Prozent des Kaufpreises erhalten hätte, wenn die Formel 1-Anteile für mehr als 1,1 Mrd US-Dollar vekauft worden wären. Da sie aber für 830 Millionen US-Dollar den Besitzer wechselten, ging die Constantin Medien AG leer aus.

Der Münchner Medienkonzern geht weiter davon aus, dass der Gesellschaft aufgrund der Feststellungen des Landgerichts München im Strafverfahren gegen Gerhard Gribkowsky und jetzt des High Courts in London Ansprüche zustehen. In einer Stellungnahme zum gestrigen Urteil kündigt Constantin Medien an, seine Ansprüche weiter zu verfolgen und Berufung einzulegen.