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GWA betraut Kanzlei Oppenhoff und Partner mit Prüfung der Effie-Vergabe


Im Zuge der nachträglichen Vergabe eines Gold Effies an Jung von Matt für Astra hat jetzt der Branchenverband GWA bzw. dessen Vorstand Wolfgang Pachali und Schatzmeister Thomas Eickhoff eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Vorgänge betraut. "Heute haben wir die renommierte Kanzlei Oppenhoff und Partner, Frankfurt, mit der Prüfung beauftragt. Wir gehen davon aus, dass erste Ergebnisse Anfang Februar vorliegen werden. Ebenfalls wurden unsere Mitglieder heute davon in Kenntnis gesetzt", teilen Pachali und Eickhoff mit. Die Empfehlung der beiden zum Prüfungsauftrag und zur Auswahl der Kanzlei wurde im GWA-Vorstand einstimmig angenommen.

Zu dem Auftrag gehören folgende Punkte: bindende Wirkung der Jurysitzung, Zulässigkeit einer Nachmeldung, Gültigkeit einer fehlerbehafteten Einreichung, Möglichkeit einer nachträglichen Beanstandung, Prozess-Gestaltungsfreiheiten des Veranstalters sowie den Handlungsbedarf bezogen auf das zukünftige Regelwerk.

Die Gold-Vergabe hatte u.a. den Offenen Brief von Frank-Michael Schmidt, CEO Scholz & Friends Group (hier mehr), den Rücktritt von Thomas Strerath, Effie-Jurypräsident und Vorstand beim GWA sowie Vorstand bei Jung von Matt (hier mehr), sowie eine Befangenheit von GWA-Präsident Wolf Ingomar Faecks (bei Aufklärung der Vorgänge und Anschuldigungen) zur Folge.