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Monsanto / Bayer: Umstrittene "Stakeholder-Listen" sind legal

Bei den "Stakeholder-Listen" von Monsanto, die Mai 2019 viel Staub aufwirbelten, hat die internationale Kanzlei Sidley Austin keine Hinweise auf ein illegales Verhalten gefunden. Die Kanzlei hat über 2,4 Millionen Dateien (E-Mails, Verträge, Compliance-Aufzeichnungen sowie elektronische Dateien) durchforstet und darüber hinaus Bayer-Beschäftigte interviewt, die zuvor bei Monsanto tätig und an dem Projekt beteiligt waren. Auch Dokumente und Informationen von der PR-Agentur FleishmanHillard, die Listen erstellt hatte, sind in diese Untersuchung eingeflossen.

Den Auftrag hatte die Bayer AG der Kanzlei erteilt - der komplette 49-seitige Abschluss-Bericht ist von Bayer zur Einsicht bereitgestellt worden. Auch der Deutsche Rat für Public Relations hatte eine ähnliche Untersuchung durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass keinerlei Fehlverhalten vorliegt.

Die 1.475 Personen umfassende Liste basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, darüber sind auch Informationen aus dem direkten Kontakt zu den jeweiligen Wissenschaftlern, Politikern oder Journalisten aufgenommen worden. Die im Mai 2019 erhobenen Vorwürfe, Monsanto oder die PR-Agentur FleishmanHillard hätten vertrauliche bzw. private Daten gesammelt und somit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, sind nicht haltbar bzw. entbehren nach der Untersuchung von Sidley Austin jeder Grundlage.

Ein Dokument, auf dem die Hobbies bzw. Freizeit-Aktivitäten der Stakeholder festgehalten sein sollten, hat Sidley Austin nicht gefunden. Auch die französischen Medien, die über dieses Dokument berichtet hatten, habe Sidley Austin kontaktiert, um so den Zugang zu bekommen. Es habe aber keine Antwort seitens der Medien gegeben.