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DDV fordert Abbau von Innovationshindernissen und Bürokratie in der DS-GVO

DDV-Präsident Patrick Tapp fordert Nachbesserungen bei der DS-GVO, um Innovationen nicht zu behindern. (Bild: DDV)
DDV-Präsident Patrick Tapp fordert Nachbesserungen bei der DS-GVO, um Innovationen nicht zu behindern. (Bild: DDV)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll Datenschutzrechte stärken und die Wirtschaft fördern. Doch fast zwei Jahre nach ihrem Wirksamwerden zeigt sich laut DDV-Präsident Patrick Tapp, dass sie „dauerhaft hohe zusätzliche Kosten verursacht und Innovation bremst“. Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) rege deshalb in neun Bereichen eine Evaluierung an, um die ursprünglichen Ziele der DS-GVO besser zu erreichen.

Patrick Tapp sagt: „Einheitliche europäische Datenschutzregelungen sind ein wichtiges Ziel. Deshalb unterstützt der DDV die DSGVO. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre würde sich aber auch mit weniger Bürokratie erreichen lassen. Innovationen dürfen nicht an formaler Regulierung scheitern.“ Die Evaluierung der DS-GVO solle genutzt werden, um die DS-GVO zu verbessern und Fehler bei der geplanten ePrivacy-Verordnung zu vermeiden.

Die Ziele der Europäischen Kommission, mit der DS-GVO Einsparungen beim Verwaltungsaufwand von 2,3 Milliarden Euro zu erreichen und der digitalen Wirtschaft Potenziale zu eröffnen, seien verfehlt worden. Der DDV fordere deshalb die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Evaluierung Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die ursprünglichen Ziele der DS-GVO noch erreicht werden können.


Der DDV hat hierzu Vorschläge erarbeitet und im DDVPositionspapier zur „DS-GVO Evaluierung 2020“ vom 27. Januar 2020 zusammengefasst. Darin fordert der DDV etwa, den Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke praktikabel zu gestalten, die Informationspflichten zu vereinfachen und die Auftragsverarbeitung flexibler zu regeln. Zum Positionspapier des DDV: https://bit.ly/2vrnRlJ