Bundestag verabschiedet noch schärfere Tabak-Werbeverbote
Getrieben vom Gedanken an den Schutz von Gesundheit und Jugend hat der Deutsche Bundestag am 18. September 2020 die Werbe-Möglichkeiten von Tabak sowie tabak-ähnlicher Produkte deutlich stärker eingeschränkt als bisher.
So dürfen Tabak-Produkte ab Anfang Januar 2022 nicht mehr auf Plakatflächen oder an Haltestellen beworben werden. Ab Anfang 2023 gilt das auch für sogenannte Tabak-Erhitzer sowie ab Januar 2024 ebenfalls für "elektronische" Zigaretten.
Für die Kino-Werbung bzw. Promotions bei Events sollen schon ab Anfang Januar 2021 schärfere Regeln gelten. Im Kino dürfen Zigaretten nur noch beworben werden, wenn Filme ohne Jugend-Freigabe gezeigt werden. Gratis-Proben dürfen nur noch in Fachgeschäften abgegeben werden.
Außenwerbe-Aktivitäten sind ebenfalls nur bei Fachgeschäften erlaubt - als Schaufenster-Deko oder auch an Außenwänden.
Peter Strahlendorf 18.09.2020