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Datenschutz-Recht: BVG-Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth ordnet den Stellenwert ein

Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ordnet das Datenschutz-Recht ein - Foto: Matthias Busse / Stephan Harbarth / Deutscher Bundestag
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ordnet das Datenschutz-Recht ein - Foto: Matthias Busse / Stephan Harbarth / Deutscher Bundestag

Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch das Europäische Parlament gilt die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union und sorgt seitdem immer wieder für Probleme. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie erwiesen sich die DSGVO-Vorschriften als "Stoppball".

Deutschlands oberster Richter Prof. Dr. Stephan Harbarth, seit Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hat nun im Interview mit der Funke Mediengruppe bzw. dem Hamburger Abendblatt vom 3. April 2021 klargestellt, wie er die Bedeutung der DSGVO einordnet:

"Der Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. Er ist aber der Abwägung mit kollidierenden Verfassungsgütern nicht entzogen. Das Grundgesetz kennt jedenfalls keinen uneingeschränkten Vorrang des Datenschutzes vor dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."