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Der I. Zivilsenat am BGH hat die Pflichten der Influencer:innen nachvollziehbarer geregelt - Foto: Joe Miletzki

Der I. Zivilsenat am BGH hat die Pflichten der Influencer:innen nachvollziehbarer geregelt - Foto: Joe Miletzki

BGH gibt Influencer:innen mehr Sicherheit und Freiheit

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karslruhe hat sich am 9. September 2021 gleich in gleich drei Verfahren mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung bei Instagram-Beiträgen beschäftigt. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin hatte bei der Influencerin Cathy Hummels, der Fashion-Influencerin Leonie Hanne und der Fitness-Influencerin Luisa-Maime Huss eine unzulässige Schleichwerbung beanstandet.

Unabhängig vom Ausgang der drei Verfahren sorgt der BGH für deutlich mehr Sicherheit und gibt den Influencer:innen zudem auch mehr Freiheiten beim Bespielen ihrer Social-Media-Auftritte.

Aussage 1:

"Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit 'Tap Tags' versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus."

Aussage 2:

"Bei einer Verlinkung auf eine Internet-Seite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor."

Während Cathy Hummels, die Noch-Ehefrau des Fußball-Spielers Mats Hummels, und die Fashion-Influencerin Leonie Hanne in Karlsruhe als Siegerinnen vom Platz gingen, musste die Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss eine Niederlage einstecken. Sie hatte sich über eine Himbeer-Marmelade ausgelassen und vom Unternehmen ein Glas erhalten - hier wäre eine Werbe-Kennzeichnung erforderlich gewesen.